Wasser aufbereiten im Notfall: abkochen, wenn das Gesundheitsamt es anordnet
Geprüft am 04.11.2026 von Hans Jung · Grundlage: Gesundheitsämter Memmingen und Unterallgäu
Bei einem Abkochgebot gilt die Anordnung des Gesundheitsamts. Die Gesundheitsämter Memmingen und Unterallgäu beschreiben das so: einmal sprudelnd aufkochen und langsam, über 10 Minuten, abkühlen lassen.
Abkochen
einmal sprudelnd aufkochen und langsam, über 10 Minuten, abkühlen lassen
Nächster Schritt
Erst lagern, dann aufbereiten
Wie viele Liter Sie lagern, rechnen Sie für den Haushalt.
Quellen und Stand
- Gesundheitsämter Memmingen und Unterallgäu · abgerufen 05.10.2026
Geprüft am 04.11.2026 von Hans Jung.
