Wasser aufbereiten im Notfall: abkochen, wenn das Gesundheitsamt es anordnet

Geprüft am 04.11.2026 von Hans Jung · Grundlage: Gesundheitsämter Memmingen und Unterallgäu

Bei einem Abkochgebot gilt die Anordnung des Gesundheitsamts. Die Gesundheitsämter Memmingen und Unterallgäu beschreiben das so: einmal sprudelnd aufkochen und langsam, über 10 Minuten, abkühlen lassen.

Abkochen

einmal sprudelnd aufkochen und langsam, über 10 Minuten, abkühlen lassen

Nächster Schritt

Erst lagern, dann aufbereiten

Wie viele Liter Sie lagern, rechnen Sie für den Haushalt.

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Quellen und Stand

Geprüft am 04.11.2026 von Hans Jung.